Immobilienstatus: Beendet
Ort | Heinersbrück | |
PLZ | 03185 | |
Wohnfläche |
ca. 230 m² |
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Anzahl WE | 2 | |
Grundstück | 2018 m² | |
Baujahr | nicht bekannt | |
Zimmer | 9 | |
Schlafzimmer | 2 | |
Badezimmer | 2 | |
Garage/ Stellplätze | 1 | |
Haustyp | Einfamilienhaus | |
Etagen | 1 | |
Objektzustand | normal | |
Ausstattung | einfach | |
Heizungsart | Ofen | |
Energieträger | Strom, Holz | |
Energieeffizienzklasse | 214 kWh/(m²*a | |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung | |
Provision | 3,57% inkl. MwSt. |
- € VB
Ausstattung:
2. Wohngebäude
Einfamilienhaus ca. 118 mq, Nebengebäude: ca. 112mq
EFH. 5 Zimmer, NG. 4 Zimmer
Klimaanlage NG.
Sofort Bezugsfrei
Abwasser über 2 x Grube, Dichtheitsprüfung vorhanden
Bauernhof
Kindergarten im Ort
Grosse Scheune
Saniert: EFM: 1998, NG. 2019
1 Flurstück
Grosser Garten
ruhig gelegen
aktuell vermietet
Abstellplätze
Eigentumsland
Energieausweis:
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 10.01.2026
Medium: Strom, Steinkohle
Energiebedarf: 243kWh(mq.a)
Energieeffizenzklasse: G
Eckdaten:
Übergabe: nach Vereinbarung
Haustyp: 2 Einfamilienhäuser ca. 230 mq, Eigentumsland 2018 mq
Baujahr: Nicht bekannt, Saniert: EFM: 1998, NG. 2019
Heizungsart: Ofen/ Kamin
wesentlicher Energieträger: Strom, Holz, Kohle
Lage:
Das Leben in der Gemeinde Heinersbrück/Móst und die sie umgebende Landschaft sind stark von der Erschließung des Braunkohletagebaus und der Energiegewinnung geprägt. Überall finden sich Spuren der Veränderung, die für die Bewohner z. T. auch schmerzliche Erfahrungen mit sich brachten.
Ganzjährig werden die sorbischen/wendischen Traditionen gepflegt. Fastnacht, Maibaumaufstellen und Hahnrupfen sind kulturelle Höhepunkte in der Gemeinde, in der die Menschen noch heute eng mit ihren sorbischen/wendischen Wurzeln verbunden sind. Darüber hinaus sind zahlreiche Vereine im Ort aktiv, die das Leben der Dorfgemeinschaft bereichern.
Besonders typisch für das Dorfbild sind die giebelständigen Häuser sowie die Dorfkirche mit der Zweischiffigkeit, die in der Region einmalig ist.
Sonstiges
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist SDIM Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Der Käufer verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57% (inkl. MwSt.) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
Alle gemachten Angaben zu dem Grundstück/Objekt beruhen auf Informationen des Eigentümers. Wir können als Vermittler keine Haftung für die Richtigkeit von: baulichen, preislichen sowie steuerlichen oder rechtlichen Aussagen übernehmen.